Erste Schritte im Trauerfall
Bei einem Sterbefall im Haus muss als erstes ein Arzt gerufen werden, der den Tod feststellt.
In der Regel ist das der Hausarzt, sein Vertreter oder ein Notarzt.
Bis zum Eintreffen des Arztes sollten Sie keinerlei Veränderungen an dem Verstorbenen vornehmen.
Der Arzt untersucht den Verstorbenen und stellt die Todesbescheinigung aus. Hierzu wird der Personalausweis, oder der Reisepass zur Identifizierung benötigt. Bei einem Sterbefall im Krankenhaus oder Pflegeheim veranlasst die dortige Verwaltung die nötigen Schritte.
Nun können Sie sich mit uns in Verbindung setzen.
Wir sind im Sterbefall 24 Stunden täglich für Sie da.
Sie erreichen uns unter: 0831-960 64 84
Bitte bringen Sie zum Trauergespräch folgende Dokumente mit:
- Ledige: Geburtsurkunde
- Verheiratete: Heiratsurkunde
- Geschiedene: Heiratsurkunde und Scheidungsurteil
- Verwitwete: Heiratsurkunde und Sterbeurkunde des vorverstorben Ehegatten
- falls Sterbebilder gewünscht werden, Lichtbild oder Bilddatei
- bei bestehendem Grab: Graburkunde bzw. Grabnummer
- Todesbescheinigung (graues Formblatt sowie grauer und roter Umschlag)