Vorsorge
Durch eine Bestattungsvorsorge haben Sie die Möglichkeit, sich und Ihre Familie schon jetzt zu entlasten.
Zum einen haben Sie so die Gewissheit, dass Ihre Bestattung einmal genau so durchgeführt wird, wie Sie das wünschen.
Zum anderen wird damit auch Ihren Verwandten die Last genommen, über die richtige Bestattungsart für den geliebten Verstorbenen zu entscheiden. Auch die finanziellen Aspekte können durch eine Bestattungsvorsorge bereits im Vorfeld geregelt werden.
Wir bieten Ihnen ein umfangreiches Angebot von kirchlichen Erdbestattungen und Feuerbestattungen bis hin zu alternativen Bestattungsformen
und beraten Sie jederzeit gerne. Ob bei einem kostenlosen und unverbindlichen Gespräch in unseren Räumen oder in Ihrem eigenen Zuhause.
Wir sind jederzeit für Sie da und informieren Sie gerne.
Testament
Ein Testament ist eine Form der Verfügung von Todes wegen, eine Regelung für den Erbfall. Sie ist eine einseitig getroffene Regelung des Erblassers über sein Vermögen, die im Falle seines Todes in Kraft tritt. Menschen, die ihre rechtlichen Angelegenheiten nicht mehr selbst besorgen können, benötigen einen Vertreter. Das Gericht muss deshalb für sie einen Betreuer bestellen – es sei denn, der Betroffene hat schon selbst vorgesorgt, weil er diese wichtige Entscheidung nicht dem Gericht überlassen möchte.
Hinweis: Eigenhändige Testamente können nur handschriftlich angefertigt werden. Wegen der besseren Lesbarkeit haben wir hier darauf verzichtet.
ACHTUNG Diese Mustervorlagen haben keine Rechtsgültigkeit!
Betreuungsverfügung
Das Betreuungsrecht regelt, wie und in welchem Umfang für eine hilfsbedürftige Person vom Gericht eine Betreuerin oder ein Betreuer bestellt wird. Natürlich haben Sie auch die Möglichkeit durch eine Betreuungsverfügung Ihre Angelegenheiten zu regeln. Im Betreuungsrecht finden Sie z. B. Informationen darüber, unter welchen Voraussetzungen eine Betreuung angeordnet wird und wie sie sich auswirkt, welche Aufgaben ein Betreuer hat und wie die Tätigkeit des Betreuers in persönlichen und vermögensrechtlichen Angelegenheiten aussieht.
ACHTUNG Diese Mustervorlagen haben keine Rechtsgültigkeit!
Vorsorgevollmacht
Vorsorge heißt hier, selbst eine Vertrauensperson zu bevollmächtigen. Auf einen Bevollmächtigten oder Betreuer können vielfältige Aufgaben zukommen. Das ist unter Umständen mit viel persönlichem Einsatz, Zeitaufwand und großer Verantwortung verbunden. Besonders schwierig sind Entscheidungen, wenn es um ärztliche Behandlungen geht.
ACHTUNG Diese Mustervorlagen haben keine Rechtsgültigkeit!
Patientenverfügung
Viele Menschen treffen zusätzlich mit einer Patientenverfügung Vorsorge, damit ihr Wille bei einer Behandlung im Krankenhaus auch beachtet wird. Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung sind zwei gute Möglichkeiten, um für den „Fall der Fälle“ vorzusorgen.
ACHTUNG Diese Mustervorlagen haben keine Rechtsgültigkeit!